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Einlagenschutz

EU Einlagensicherung

Bei Festgeld und Tagesgeld bei Partnerbanken informieren wir Sie vor der Umsetzung transparent über den jeweiligen Einlagenschutz.

Hinweis zur Einlagensicherung

Gemäss der EU Richtlinie 2014/49/EU (Einlagensicherungssysteme, DGSD) sind Einlagen bei den von uns ausgewählten Partnerbanken in der Regel bis mindestens 100’000 EUR pro Einleger und Bank geschützt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem Sitz der jeweiligen Bank und dem anwendbaren nationalen Einlagensicherungssystem.

Für Einlagen bei Instituten im Vereinigten Königreich kann ein vergleichbarer Schutz über das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) bis zu 85’000 GBP pro Person und Institut gelten, vorbehältlich der jeweiligen Bedingungen.

Festgeld und Tagesgeldprodukte bei regulierten Banken gelten in der Regel als sehr risikoarm. Der Umfang des Schutzes hängt vom Rechtsrahmen, der Währung der Einlage und der gewählten Bank ab.

Karfigest SA hält keine Kundeneinlagen auf eigenen Konten. Einlagen werden bei regulierten Partnerbanken geführt. Vor jeder Umsetzung klären wir Schutzumfang, Währung und Konditionen mit Ihnen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage unter info@karfigestsa.com.

Schutz in Kürze

Europäische Union
DGSD

100’000 EUR

Mindestschutz pro Einleger und Bank

Vereinigtes Königreich
FSCS

85’000 GBP

Vorbehältlich der jeweiligen Bedingungen

Fragen zur Einlagensicherung?

Wir beraten Sie gerne zu Bankwahl, Laufzeit und Schutzrahmen.

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